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Allgemeine Geschäftsbedingungen der proQuma GmbH 

 

§ 1 Art und Umfang der Dienstleistungen

 

(1) proQuma GmbH erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden in Form von Beratung und Schulungen in den Bereichen Aufbau und Weiterentwicklung von Managementsystemen, Lieferantenmanagement und Resident-Engineering. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag festgelegt und bestimmt.

(2) proQuma GmbH erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

(3) proQuma GmbH ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

(4) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

 

§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden

 

Der Kunde wird proQuma GmbH bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. Notwendige materielle Unterstützung wird soweit notwendig durch den Kunden sichergestellt.

 

§ 3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

 

proQuma GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

 

§ 4 Vergütung

 

Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der proQuma GmbH Mitarbeiter/Berater werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche die proQuma GmbH ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern/freiberuflichen Vertragspartnern nach der gesetzlichen Reisekostenordnung zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet. Über die gesetzlichen Reisekosten hinausgehende Aufwendungen sind zu erstatten, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstage erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst mindestens 6 volle Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von proQuma GmbH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 5 Qualitative Leistungsstörung

 

(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die proQuma GmbH dies zu vertreten, ist die proQuma GmbH verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine schriftliche Reklamation des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis.

(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der proQuma GmbH zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat proQuma GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen aufgrund des Vertrages.

 

§ 6 Zahlungsfristen / Verzug

 

Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist proQuma GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt einen Zinssatz in Höhe von 15 % p. a. zu berechnen. proQuma GmbH ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt sowie noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

 

 

 

§ 7 Freistellung von Rechtsmängeln

 

(1) Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass die proQuma GmbH vom Kunden schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach erster Kenntnis des Kunden von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist. Weiter hat der Kunde der proQuma GmbH alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu überlassen. Er hat dazu der proQuma GmbH alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von der proQuma GmbH anerkennen oder die Abwehr der Ansprüche durch die proQuma GmbH in anderer Weise durch nicht mit der proQuma GmbH abgestimmte Handlungen beeinflussen.

(2) Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Rechtsmängelhaftung geltend gemacht, so kann die proQuma GmbH auf eigene Kosten die Dienstleistung in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 8 Haftung

 

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die proQuma GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in der deutschen Gesetzgebung aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die proQuma GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1 – 2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird. Die proQuma GmbH übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg. Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Bei Verlust von Daten haftet proQuma GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

 

§ 9 Datenschutz/Geheimhaltung

 

(1) Die proQuma GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, so weit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt innerhalb von proQuma GmbH soweit zur Erfüllung der Dienstleistung notwendig und an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung ihrer Anforderungen und Wünsche, insbesondere zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Die proQuma GmbH erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über Neuheiten informieren zu können. Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen.

(2) Die proQuma GmbH ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten gemäß § 1 Abs. 2 weiterzugeben.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass proQuma GmbH alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, schriftlich bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und die Kündigung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der proQuma GmbH, Filderstadt (Stuttgart) vereinbart. Die proQuma GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

 

Großaitingen 2018

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